Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, Weiterleitung von Objektunterlagen durch den Makler bzw. Aufnahme von Verhandlungen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen mit dem Verkäufer aufgrund der beiliegenden Angebote kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Sie erhalten von uns laufend bis auf jederzeit möglichen Widerruf Objektangebote der uns von Ihnen genannten Art und Größe, sowie wir solche in Auftrag bekommen. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Ist Ihnen eine durch uns nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden dadurch Provisionsforderungen durch mehrere Makler. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
3. Zwischenverkauf bzw.- vermietung
Zwischenverkauf bzw.- vermietung an einen nicht durch den Makler nachgewiesenen Kaufinteressenten bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
4. Haftung
Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.
5. Beurkundung
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
6. Provisionsanspruch
Das Honorar des Maklers in Höhe von 5,00 %, zzgl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer, ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Vertrags, bzw. bei Zuschlagerteilung durch Zwangsversteigerung und in allen anderen Fällen bei Eigentumsübergang.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kaufvertrag aus Gründen die das Maklerbüro nicht zu vertreten hat, oder die außerhalb der Zuständigkeit des Maklerbüros liegen, rückabgewickelt wird. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen. Bei Anmietung des Kaufobjektes berechnen wir Ihnen ein Honorar in Höhe von 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Mietkauf des Objektes berechnen wir Ihnen ein Honorar in Höhe von 2,5 % von dem Kaufpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort und 2,5 % von dem Kaufpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Eigentumsumschreibung. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Mietobjektes berechnen wir Ihnen ein Honorar in Höhe von 2 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrags entsprechen der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbarem Objekt des Verkäufers.
8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.


